Unsere Aufgaben und Ziele

 

Als integrative Kindertageseinrichtung übernehmen wir den gesetzlich festgelegten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Dieser unterscheidet sich deutlich vom schulischen Bildungsauftrag.

Unter Bildung und Erziehung verstehen wir die größtmögliche Entfaltung des Potenzials, das in unseren Kindern steckt. Das Ziel der von uns angestrebten Betreuung, Bildung und Erziehung ist nicht ein unbegrenztes Wissen, sondern ein der Entwicklung entsprechendes selbstbestimmtes eigenverantwortliches Handeln des Kindes, welches nur entstehen kann, wenn die Kinder selbst tätig werden.

Lernen im Kindergartenalter vollzieht sich effektiv sinn- und handlungsorientiert nur in realen Lebenssituationen.


Im Bildungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt, „Bildung elementar – Bildung von Anfang an“, finden wir unsere Aufgaben und Ziele:

 

·       Schaffung einer stimulierenden Atmosphäre des Wohlbefindens

·       Sicherung von positiv erlebten Bindungen als Grundlage für autonomes Handeln

·    Begleitung und Förderung der Entdeckungen und Aktivitäten der Kinder, um   kindliche Bildungsprozesse individuell aufzugreifen

·       Anregung des eigenmotivierten Wissenserwerbs der Kinder

·       Verbindung von sozialem, emotionalem und sachbezogenem Lernen

·   Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen, die Kinder benötigen, um   künftige Lebens- und Lernaufgaben zu bewältigen (Lebenskompetenzen)

·       Förderung der Selbständigkeit und Erleben von Selbstwirksamkeit

·       Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gemeinschaft

·       die Sicherstellung der Teilhabe aller Kinder am Leben in der Gemeinschaft

·  die Prävention oder Milderung einer drohenden Behinderung oder     Beeinträchtigung

·      der Umgang und die größtmögliche Selbstständigkeit mit einer drohenden oder   bestehenden Beeinträchtigung

 

 

Wie sieht das nun konkret im Alltag unserer Einrichtung aus?

 

In unserer täglichen Arbeit stellen wir den Kindern die notwendigen Entwicklungs- und Erfahrungsräume, die sie zum Lernen und zur Entfaltung ihrer Selbstständigkeit brauchen, zur Verfügung und begleiten diese intensiv.

 

Um dies zu gewährleisten, setzen wir auf:

 

·       überschaubare Gruppengrößen

·       eine reizarme und dennoch anregende Umgebung

·       geregelte Tagesabläufe

·       gruppenübergreifende Angebote

·       die Partizipation der Kinder

·    Möglichkeiten zur freien Entfaltung innerhalb entwicklungsentsprechender      Rahmenbedingungen, in denen Stärken genutzt, Schwächen akzeptiert,        Identifikation gebildet    und sich ausprobiert werden kann

·      die Bereitstellung phantasieanregender Materialien

·      das Arbeiten in Kleingruppen

·     die Übernahme von Verantwortung je nach Entwicklungsstand des Kindes (z.B.  bei Gruppenämtern oder der Versorgung unserer Tiere)

·       tiergestützte Angebote

 

 

Bei alledem nutzen wir die Interessen des Kindes, um Lernprozesse anzuregen, denn die Freude am Tun bewirkt die Festigung des Gelernten. Unsere pädagogische Arbeit richten wir dabei am situationsorientierten Ansatz aus, welcher die Haltung voraussetzt, das Kind mit seinen aktuellen Themen und seiner lebensweltlichen Erlebnisse in den Mittelpunkt zu stellen, diesen Raum zu geben und sie aufzuarbeiten.

 

Durch eine sinn- und handlungsorientierte Arbeit in Kleingruppen, können wir gezielt auf die Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe der Kinder eingehen. Die pädagogische Fachkraft verbindet die individuelle Förderung des einzelnen Kindes mit der allgemeinen Entwicklungsförderung seiner Gruppe.    

 

Die tiergestützte pädagogische Arbeit mit den Kindern ermöglicht uns die Umsetzung unserer Ziele auf einzigartige Weise, integriert alle Bildungsbereiche und bietet die Chance alle Kinder unabhängig ihres Entwicklungsverlaufes entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse in (Kleingruppen-)Angebote einzubeziehen.

 

Um unsere Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf noch effektiver unterstützen zu können arbeiten wir interdisziplinär, d.h. bereichs- und systemübergreifend.

 

Neben dem Bildungsproramm von Sachsen-Anhalt unterliegt unsere Arbeit noch folgenden Gesetzen:

 

·         Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) 

·         Sozialgesetzbuch VIII + IX (SGB VIII + IX)

·         Bundesteilhabegesetz (BTHG)

·         Kinderschutzgesetz

 

       ·         Kinderförderungsgesetz (KiFöG)