Die Werkstätten der Lebenshilfe Bernburg gGmbH bieten gemäß ihrem beruflichen Rehabilitationsauftrag den Menschen, welche wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, eine Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben.


Jeder Einzelne steht mit uns in einem arbeitnehmerähnlichen Arbeitsverhältnis, er ist Beschäftigter in unserem Unternehmen und jede erbrachte Arbeitsleistung wird von uns geschätzt und anerkannt.


Wir legen Wert darauf, dass wir mit Fachpersonal arbeiten, welches zusätzlich zur Berufsqualifikation über eine sonderpädagogische Zusatzausbildung verfügt. Unsere Leistungsangebote sollen es den Beschäftigten ermöglichen, über die Werkstatt hinaus, sozialversicherungspflichte Arbeitsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt, soweit es im Einzelfall möglich ist, einzugehen.


Für unsere Auftraggeber der ansässigen Wirtschaft sind wir zu einem zuverlässigen Partner gewachsen, weshalb für uns eine hohe und beständige Qualität unserer Produkte von Bedeutung ist. Unsere Kunden können nach § 223 SGB IX von der im Rechnungsbetrag enthaltenen Nettoarbeitsleistung 50% auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.